So funktionierts:
HANDWERKERBONUS
Der Handwerkerbonus ist eine staatliche Förderung, die Ihnen eine finanzielle Unterstützung für Handwerkerkosten in Ihrem Zuhause bietet.
- Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Durchgeführte Leistungen zwischen 1. März und 31. Dezember 2024 konnten bis zum 28. Februar 2025 zur Förderung eingereicht werden. Für durchgeführte Leistungen im Jahr 2025 kann ab 1. März 2025 eine Förderung beantragt werden.
Förder- und Rechnungshöhe
Die Förderung beträgt 20 % der Handwerkerkosten, wobei die Förderhöhe mindestens € 50,-- betragen muss. Die maximale Förderhöhe liegt im Jahr 2025 bei maximal € 1.500,-- pro Person und Wohneinheit.
Umgerechnet bedeutet das, dass die gesamten angeführten Kosten für handwerkliche Leistungen auf Ihrer Rechnung bzw. Ihren Rechnungen mindestens € 250,-- betragen müssen, um den Bonus beantragen zu können und der Höchstbetrag mit € 7.500,-- (2025) Kosten gedeckelt ist.
Anzahl der Anträge
Sie können pro Kalenderjahr ausschließlich einen Antrag auf den Handwerkerbonus stellen. Wenn Sie bereits Rechnungen geltend gemacht haben, die den maximalen Förderbetrag von € 1.500,-- (für 2025) unterschreiten, so können volljährige Personen aus Ihrem Haushalt solange weitere Boni beantragen, bis der Maximalbetrag für Ihr Wohnobjekt erreicht ist. Pro Antrag können mehrere Rechnungen gesammelt abgegeben werden.
Gültigkeit
Der Bonus ist für handwerkliche Arbeiten gültig, die zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2025 durchgeführt werden. Einreichungen für durchgeführte Leistungen 2025 können ab 01.03.2025 erfolgen.